Narrenfreiheit bei 9Live

Es ist kein Geheimnis: Wer bei einem Ratespiel gewinnen möchte, sollte es besser nicht bei „9Live“ versuchen. Erstaunlich ist dagegen, dass ein Sender – und seine Wettbewerber – über Jahre mit hanebüchenen Spielen Zuschauer in die Irre führen dürfen. Öffentliche Stellen, die für die Beobachtung privater Programme zuständig sind, stehen diese Problem offenbar hilflos gegenüber.

Dass die Moderatoren der Ratesendungen während der stundenlangen Spiele viel reden, was gar nichts zu bedeuten hat, war am Wochenende in der „Frankfurter Allgemeinen“ nachzulesen. Stefan Niggemeier wärmt mit seiner Dokumentation des Spielalltags bei „Deutschlands erstem Kundensender„, die er in seinem Blog fortsetzt, die Diskussion über die Zulässigkeit von Spielen auf, die mindestens am Rand der Legalität stehen.

Das erneute Anheizen der Debatte ist bitter nötig. Der Ratekanal genießt nahezu Narrenfreiheit bei der Gestaltung seiner Spiele und nutzt diese Situation aus. In der Senderzentrale hält man es nicht einmal für nötig, auf einfache Fragen wie „Was bedeutet es, wenn auf 9Live ein ‚Countdown‘ gezählt wird?“ oder „Was ist eine ‚Schwellenzeit‘ oder eine ‚Grenzzeit‘, die die Moderatoren gelegentlich erwähnen?“ zu antworten.

Bemerkenswert ist auch die Haltung, die der Sender zu den Gewinnspielregeln (pdf) einnimmt, die die aufsichtführenden Landesmedienanstalten im November 2005 beschlossen haben. „Wir sind nach wie vor in einem Dialog mit den Landesmedienanstalten über die Weiterentwicklung des Regelwerks“, teilt „9Live“ mit. Soll wohl heißen: da geht noch mehr, als bislang schriftlich gestattet. Was kann schon passieren: einen Punkt über die Folgen eines festgestellten Regelbruchs enthält das Papier der Landesmedienanstalten nicht.

Insgesamt scheint die Programmbeobachtung bei fragwürdigen Ratespielen blind. Die Landesmedienanstalten, bei 9Live vorrangig die Lizenz gebende Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), haben gemäß der Landesmediengesetze und des Rundfunkstaatsvertrags zu überwachen, ob Meinungsvielfalt gewährleistet, Bestimmungen zu Werbezeiten und –kennzeichnung sowie Datenschutz eingehalten werden. Abschnitte über Gewinnspiele enthalten die Gesetze nicht.

Wenn beispielsweise RTL in Pausen von Spielfilmen zu viele Werbespots zeigen würde, hätte der Sender weitaus härtere Strafen zu befürchten, als ein Ratekanal, dessen Spiele in den Augen vieler immer unlauter sind. Bis zu 500.000 Euro Strafgeld stehen auf Verstöße gegen Werbebestimmungen – Strafsätze für irreführende Spiele: Fehlanzeige.

Die BLM hat in der Vergangenheit trotz zahlreicher Zuschauerbeschwerden auch nicht viel Anstößiges am Spielalltag bei „9Live“ gefunden. „Jeder muss selbst wissen, ob er an dem Spiel teilnimmt“, teilte die BLM dem ARD-Magazin „Plusminus“ lapidar mit. Nach eingängigem Anschauen der Spiele sei auch jeder Zuschauer in der Lage, die Rätsel zu lösen. Ob das auch für die seit einiger Zeit präsentierten Spiele gilt – wie die Suche nach Wörtern, die auf –haus enden (Geld gab’s z. B. für Unterbringungshaus), oder nach Tiernamen mit S (Saigauantilope, Stirnlappenbasilisk)?

Strafermittler stellten ebenfalls bislang nichts Verbotenes im „9Live“-Programm fest. Die Staatsanwaltschaft München stellte ein Verfahren wegen möglichen Betrugs ein. Die Geschäftspraxis von „9Live“ sei in strafrechtlicher Hinsicht „nicht zu beanstanden„, hieß es.

Bei „9Live“ ist nicht nur nach einem Versagen der Programmaufsicht zu fragen. Ihr fehlen auch wirksame Instrumente gegen die bewusste Irreführung von Zuschauern. Zudem wird dieser alltägliche Spielirrsinn bislang durch staatliche Lizenzen legitimiert. Die Landesmediengesetze und er Rundfunkstaatsvertrag müssen ergänzt werden. Hier sind die Regierungen und Parlamente der Länder gefordert.

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