Alles schon bezahlt?

Der Online-Streit geht weiter – nicht nur zwischen den bekannten Lagern öffentlich-rechtliche Anstalten vs. private Sender und Verlage, sondern nun auch innerhalb der Lager. Mit den Verlagen ist sich mindestens eine Lobby noch nicht einig, welchen Raum sie überhaupt ARD und ZDF im Netz lassen will. Während einige Verlage über zu viel Web-Content klagen, will ein anderer möglichst viel – und das auch noch geschenkt.

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Nächste Runde im Online-Streit

Das ist wohl die Folge, wenn Politiker darüber entscheiden, was Journalisten machen dürfen sollen: Medienmacher A giftet gegen Medienmacher B, und der keilt zurück. Ein Schauspiel über die Qualität des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurde bei den Münchner Medientagen aufgeführt. In den Rollen: Hubert Burda, Verleger, und Fritz Raff, Intendant des Saarländischen Rundfunks und ARD-Chef.

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Von Grenzen, die Freibriefe sind

Was haben der Gesundheitsfonds und der Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemeinsam? Niemand kann erklären, weshalb die gefundene Entscheidung gut und richtig ist. Beide sind je ein kompliziertes Etwas, das bald nach Inkrafttreten neue Reformen erfordern wird. Soweit muss es bei den Paragraphen, die regeln sollen, was ARD und ZDF künftig im Internet dürfen, nicht kommen. Der Rundfunk-Staatsvertrag ließe sich noch stoppen – von jeden der 16 Landesparlamente.

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UKW – Ultrakurzweilig und nicht zukunftsfähig

Während Kritiker über die Qualität des Fernsehens klagen, oft das vorgezogene Sterbelied auf die Tageszeitung angestimmt wird, der demnach bald die Leser wegsterben, gibt es ein Medium, das ebenso reformbedürftig ist. Veränderungsdruck wird beim Radio aber nicht durch intellektuelle Instanzen aufgebaut, technische Veränderungen werden zur Reform nötigen.

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Was ist Qualität im Online-Journalismus?

Keine elektronische Presse, nur programmbegleitende Inhalte – mit diesen Vorgaben wollen Ministerpräsidenten, Verleger und Privatfunkvertreter ARD und ZDF Grenzen im Internet setzen. Kritiker einer öffentlich-rechtlichen Online-Expansion sagen, anstaltliche “Inseln der Qualität” im Netz seien nicht nötig.

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Pech für die GEZ: Kühlschrank und Notebook sind keine Fernseher

Wer den Stecker seines Radios in die Dose steckt und die Antenne auszieht, will Radio hören. Wer seinen Fernseher anschließt, möchte mit großer Wahrscheinlichkeit ein Programm ansehen. Wer seinen PC über die Telefondose ans Internet anschließt, ist aber noch lange kein Fernsehzuschauer – und auch nicht zwangsläufig Rundfunkmaut – also Gebühren – zahlen. Sagt das Verwaltungsgericht Münster, begrenzt damit den Gebühreneinzugswahn und leistet technische Aufklärung.

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Der Irrsinn der Fensterprogramme

“Spannend und informativ” ist Fernsehen im Idealfall. Alexander Kluge, Chef des TV-Drittanbieters dctp, schreibt diese Atrribute vielen seiner eigenen Sendungen zu, ohne die Zustimmung seiner doch recht spärlich vorhandenen Zuschauer zu haben. Unbeirrt bestückt er Sendeplätze auf RTL, Sat1 und VOX – und das auch weiterhin mit dem Segen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Sehr zu Ärger von Ulrich Wickert, dessen Niederlage sich abzeichnet, bald Zutritt ins Reich des Spannenden und Informativen zu bekommen.

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