Schmuddel in der Austastlücke

Eine Meldung aus der Kategorie “Scheiß-Privatfernsehen”: Auf einigen Kanälen ist der Videotext so schmuddelig, dass die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) Abhilfe fordert. Die Medienwächter fordern, dass frei für Jugendliche sichtbare Sex-Werbung von den Seite verschwindet.

Das Wort “Austastlücke” klingt schon ein wenig anrüchig. Wer oder was soll ausgetastet werden? Und vor allem wann? Ist es dann hell oder dunkel? Und ist alles jugendfrei? Nein, sagen die Medienwächter von der KJM. Sie fordern 13 Privatsender auf, ein Reinheitsgebot für diese ach so bunte Grauzone zu beachten.

Die Austastlücke ist so körperlich nicht, dafür aber mittlerweile ganz schön erotisch. Und die Medienwächter sind zuständig, weil mit der Lücke der Leerraum zwischen zwei TV-Bildern angesprochen ist – quasi das, was in der Zeitung zwischen den Zeilen steht. Nur anders als bei den Printmedien ist das im Fernsehen sichtbar – als Videotext. Das Fernsehbild besteht nämlich aus vielen Punkten, die in 576 Zeilen aneinandergereiht sind. In Mitteleuropa ist das Bild aber auf 625 Zeilen normiert. 625 minus 576 macht einen Rest von 49.

Und diese 49 Zeilen sind eine Grauzone, obwohl sie ursprünglich ein besonders dunkler Bereich waren. Der Elektronenstrahl wurde auf schwarz geschaltet, während er von letzten erzeugten Punkt am unteren Ende eines Fernsehbildes zum ersten Punkt oben bei nächsten Bild wanderte. Wie sich jede Besucherritze nutzen lässt, fand man Anfang der 1970er Jahre auch für die Austastlücke eine Verwendung – zuerst bei der BBC. Stehende Bilder mit Textinformationen wurden übertragen, der heutige Videotext.

Nach dem Start des Privatfernsehens kam auch die Werbung dazu – und wie es zu einer Lücke passt auch Annoncen für Nischenangebote. Daran stoßen sich die Medienwächter. Nummern für Sex-Hotlines haben auf den Seiten nichts zu suchen, befinden sie. Schon gar nicht, wenn sie den gesamten Tag über gelesen und dann angewählt werden können. Und erst recht nicht, wenn sie auf der Videotext-Homepage mit der Nummer 100 erscheinen.

Die Fernseh-Realität sieht anders aus. Mit einem Brief vom 14. Januar 2008 weist die KJM nun 13 Sender auf einen vor ihr festgestellten Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hin. Es folgt ein Ultimatum: Bis zum 24. Januar soll die Austastlücke wieder sauber werden. Sonst droht ein Verfahren, an dessen Ende ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro stehen kann. Mehrere Sender haben angekündigt zu reagieren. Nicht bestätigt ist, dass sie Vorschläge annehmen, wer oder was nun in die Lücke darf.

Dieser Betrag erschien zuerst im Blog Vanity Care.

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