Alles schon bezahlt?

Der Online-Streit geht weiter – nicht nur zwischen den bekannten Lagern öffentlich-rechtliche Anstalten vs. private Sender und Verlage, sondern nun auch innerhalb der Lager. Mit den Verlagen ist sich mindestens eine Lobby noch nicht einig, welchen Raum sie überhaupt ARD und ZDF im Netz lassen will. Während einige Verlage über zu viel Web-Content klagen, will ein anderer möglichst viel – und das auch noch geschenkt.

Feixend können ARD und ZDF zusehen, wie sich die deutschen Zeitungsverleger kabbeln, welche Grenzen sie ARD und ZDF im Netz setzen wollen. Statt einer einheitlichen Position kommt Grollen aus den Reihen der Unternehmen hinter deutschen Zeitungen. Ihr Interessenverband BDZV fängt sich Rüffel ein, weil er die Entscheidung der Länderchefs mit den Worten begrüßt habe, es seien “klare Grenzen gezogen” worden. In der FAZ-Geschäftsführung hat diese Interpretation “Erstaunen ausgelöst”, in Köln soll manches “übel aufgestoßen” sein. Ausgerechnet eine BDZV-Größe, Ehrenpräsident Alfred Neven DuMont, grantelt, man sei fassungslos über die Haltung des Verbands, sehe eine “grundsätzliche Gefahr für die Zukunft unseres Verbands”.

Aus Berlin kommt fast zeitgleich der Wunsch nach vielen Videos von ARD und ZDF, die auch auf Onlineseiten von Zeitungen gezeigt werden sollen. Und weil man sich eher Geschenke wünscht als Gelegenheiten zum Geld ausgeben, fügt Christoph Keese, Geschäftsführer Public Affairs beim Axel-Springer-Konzern, hinzu, er wolle News-Clips aus den Anstalten zum Nulltarif. Begründung: Ehrliche Bürger, also auch Keese selbst, hätten die Filmchen schon bezahlt – mit ihren Rundfunkgebühren.

Wenn es so einfach wäre, dann hätten die WAZ und die Zeit viel Geld sparen können. Beide zahlen derzeit für Clips, die ihnen WDR beziehungsweise ZDF liefern. Der BR müsste hingegen die Hoffnung aufgeben, sich etwas nebenher zu verdienen, falls er bald doch Videos an einen regionalen Verlag im Freistaat veräußern sollte. Und was noch möglich wäre: Auf Clipfish könnte “Lindenstraße vor zehn Jahren” laufen, Sat1 im Web die “Tagesthemen” wiederholen als Ausgleich für den Wegfall einer Spätnachrichten im TV – wäre ja alles schon bezahlt.

Der von Keese vorgetragene Video-Wunschzettel stellt wieder infrage, was nach hartem Ringen – auch auf Druck mit Privatsender- und Verlegerlobby – in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag hineingeschrieben wurde. Wenn öffentlich-rechtliche Clips an allen möglichen Orten im Netz – Keese visioniert von einer “Art Wikipedia”, man könnte auch Selbstbedienungsladen sagen – laufen sollen, dann wird endgültig absurd, dass sie nach sieben Tagen von ARD- und ZDF-eigenen Seiten entfernt werden sollen.

Ein Selbstbedienungsladen funktioniert nur, wenn die Regale voll sind und Produkte auf Abruf aus dem Lager geholt werden können. Für den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag kann das nur heißen: erstmal ruhen lassen. Erstmal erkunden, was die von ihm betroffenen Interessengruppen wirklich wollen und dann nochmal sinnvoll abwägen, schließlich geht es um die grundsätzliche Ordnung für journalistische Angebote im deutschen Teil des Webs.

Dieser Beitrag ist zuerst im Blog Vamity Care erschienen.

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