Nächste Runde im Online-Streit

Das ist wohl die Folge, wenn Politiker darüber entscheiden, was Journalisten machen dürfen sollen: Medienmacher A giftet gegen Medienmacher B, und der keilt zurück. Ein Schauspiel über die Qualität des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurde bei den Münchner Medientagen aufgeführt. In den Rollen: Hubert Burda, Verleger, und Fritz Raff, Intendant des Saarländischen Rundfunks und ARD-Chef.

Dass Rot ein Farbton zwischen Weiß und Schwarz ist, stimmt zumindest auf der RGB-Farbskala. Aber mit der Info “zwischen Weiß und Schwarz” ist nichts darüber gesagt, was Rot nun wirklich ist und auch nicht, was sonst noch alles zwischen Weiß und Schwarz liegt. Folglich taugt die Definition nichts. Und genauso ist es mit Formulierungen im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben. Hoffentlich fällt das noch den Abgeordneten in den 16 Landesparlamenten auf, die das schwammige Regelwerk noch ratifizieren müssen.

Zur Erinnerung der Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte per staatlichem Machtwort regeln, was ARD und ZDF im Netz dürfen und was nicht nicht. Darüber streiten die öffentlich-rechtlichen Sender nämlich seit langem mit Verlegern und Privatsenderchefs. Und sie streiten weiter, den eines fehlt dem Staatsvertrag: Klarheit. Auch mit den bei der Ministerpräsidenten-Konferenz in Dresden abgenickten Formulierungen kann jeder getrost auf seinen alten Argumenten beharren.

Hubert Burda und Fritz Raff haben sich so zum Auftakt der Münchner Medientage verhalten. Verleger Burda sagte, die Vorgabe, dass öffentlich-rechtliche Online-Inhalte sendungsbezogen sein müssten, werde “permanent verletzt“. ARD-Chef Raff entgegnete: “Wir halten uns an das, was vorgegeben ist.” Burda legte nach, die Verleger müssten die Öffentlich-Rechtlichen “überziehen mit einer Klage nach der Anderen”, worauf Raff dann sagte: “Dann soll man gegen uns klagen.” So klingen zwei Kontrahenten eine Woche nach einer Entscheidung, die bei ihren Meinungsverschiedenheiten endlich für Klarheit sorgen sollte. Wer deren Äußerungen liest, dem wird schnell klar, dass das nicht geglückt ist.

Verboten sind auf öffentlich-rechtlichen Internetseiten künftig presseähnliche Angebote. Das steht klar im Staatsvertrag drin. Doch muss sich niemand bei ARD und ZDF um solch ein Verbot scheren, wenn damit bloß “nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen” untersagt sind. Wie eine Zeitung sieht nämlich keine Internetseite aus – oder halt jede, die den Rhythmus von Schlagzeile, Teaser, Weiter-Button abbildet.

Auch die grundsätzliche Beschränkung auf “sendungsbezogene Telemedien” ist kein wirklicher Schnitt, wenn sie definiert sind als “Angebote, die der Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen”. Alles, was sich nicht so ganz konkret auf eine Sendung bezieht, ist dann irgendwie Hintergrund – wenn es nicht gerade Preisvergleichsportal, Partnerbörse, Wette, Routenplaner,… ist, was ARD und ZDF nun grundsätzlich untersagt wird.

Der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist gleich zweifach absurd. Die erste Absurdität ist, dass ARD und ZDF weiterhin so ziemlich alles im Netz anbieten dürfen wie bisher. Das wollte die Verleger- und Privatsenderlobby gerade verhindern. Die zweite Absurdität folgt damit, dass ARD und ZDF künftig fast alles sieben Tage nach der Ausstrahlung der Bezugssendung wieder aus dem Netz nehmen sollen – es sei denn, in einem Test wird etwas für gut befunden. Und gut ist alles, für das es ein gesellschaftliches Bedürfnis gibt, das zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und nicht zu viel kostet. Viel Spaß beim Argumentieren.

Die Zitate von den Medientage sind wohl nur ein Vorgeschmack auf Diskussionen (und Gerichtsverfahren) der nächsten Monate.

Dieser Beitrag ist zuerst im Blog Vanity Care erschienen.

Mehr auf timo-kotowski.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert