Pech für die GEZ: Kühlschrank und Notebook sind keine Fernseher

Wer den Stecker seines Radios in die Dose steckt und die Antenne auszieht, will Radio hören. Wer seinen Fernseher anschließt, möchte mit großer Wahrscheinlichkeit ein Programm ansehen. Wer seinen PC über die Telefondose ans Internet anschließt, ist aber noch lange kein Fernsehzuschauer – und auch nicht zwangsläufig Rundfunkmaut – also Gebühren – zahlen. Sagt das Verwaltungsgericht Münster, begrenzt damit den Gebühreneinzugswahn und leistet technische Aufklärung.

Media-Markt-Aushilfen, aufdringliche GEZ-Eintreiber und selbstbewusste Intendanten haben es bislang nicht erklärt. Die Richter des Verwaltungsgerichts Münster sind eingesprungen und haben ein Fehlverständnis in Bezug auf Haushaltselektronik ausgeräumt. Nicht alles, was ein Kabel hat, das in irgendeine Steckdose passt, ist ein Radio oder ein Fernseher. Für die piepsende Mikrowelle, die säuselnde Klimaanlage, den gurgelnden Kühlschrank, den röhrenden Backofen und die trommelnde Waschmaschine muss deshalb nicht zwangsläufig eine Rundfunkgebühr bezahlt werden – auch dann nicht, wenn der Kühlschrank übers Internet Nachschub für aufgegessene Vorräte bestellen kann. Und dieser neue Grundsatz für Haushaltselektronik aller Art gilt auch für PCs.

Dass Microsoft den Internet-Explorer und den Netzwerkeinrichtungs-Assistenten auf nahezu jedem Computer installiert hat, dafür kann der Verkäufer nun wirklich nichts. Ebenso wenig kann er etwas dafür, dass im Lieferumfang ein Kabel enthalten ist, dessen eines Ende in eine Buchse des Rechners und dessen anderes Ende in einem TAE-Steckplatz der Telefondose passt. Und noch weniger ist der stolze PC-Besitzer dafür verantwortlich, dass ARD und ZDF massenweise Tagesschau-, Heute- und Report München-Clips ins Netz stellen.

Ein hypermoderner Kühlschrank kann vielleicht so manches wegfunken und zurückempfangen. Ein Computer kann das auch und noch vieles mehr – außer den Joghurt für morgen früh kühlen. Es ist wohl auch noch niemand auf die Idee gekommen, ein Ei zum Braten auf dem Notebook-Gehäuse aufzuschlagen (auch wenn das vor allem bei älteren Modellen ganz schön warm werden kann), und so mancher hat bislang darauf verzichtet, ein Video auf daserste.de, zdf.de oder deren vielen Tochterseiten anzuschauen, hat den ZDF-Youtube-Channel gemieden und die Software von Zattoo nicht heruntergeladen. Solche Menschen kühlen und braten nichts im Computer und schauen damit auch nicht fern. (Letztes tun laut ARD/ZDF-Online-Studie ohnehin nur 3,4 Prozent aller “Onliner”) Ein PC kann genauso gut zum Mails schreiben und Counterstrike spielen genutzt werden, der Browser akzeptiert auch www.spiegel.de und www.beate-uhse.de – und zwar kostenlos.

Die Münsteraner Verwaltungsrichter wissen das. Sie stellen deshalb fest, was alle ohnehin schon wussten: “Während bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lasse, weil eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders.” Deshalb wäre es vermessen, wenn ein PC nur durch sein Vorhandensein Einnahmegarant für die GEZ wäre. Damit gaben die Richter einem Studenten – ohne Radio, ohne Fernseher, aber mit Computer – Recht, der partout nicht Gebühren an die GEZ zahlen will. Bei Apparaten, die die Richter so schön juristisch als “neuartige multifunktionale Geräte” bezeichneten, “könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.”

Nicht jeder U-Bahn-Nutzer fährt schwarz, weil Drehkreuze am Stationseingang fehlen, nicht jeder Autofahrer fährt bei Rot, weil keine Schranke an der Haltelinie steht und nicht jeder Online-Surfer drängt zu öffentlich-rechtlichen Angeboten, weil es sonst nichts im Netz zu sehen gibt. Die Rundfunkgebühr auf PCs ist also Unfug. Da aber “9Live”-Produzieren billig ist, nicht aber Korrespondentenberichte für den Weltspiegel zu filmen, muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues Modell umgestellt werden.

Übrigens: Ein drohendes Aus für die PC-Gebühr muss nicht zum Ende der Finanzierung von ARD und ZDF durch die Zuschauer führen. Deshalb hätten ARD und ZDF getrost auf ihre “Nichtberichterstattung in eigener Sache” verzichten können.

Dieser Beitrag ist zuerst im Blog Vanity Care erschienen.

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